Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

1890. 5 
) auf den Landgerichtsbezirk Greiz 26. 
Im dritten Schwurgerichtsbezirk entfallen von der Zahl von 160 Ge- 
schworenen 
a) auf den Landgerichtsbezirk Weimar, so lange der Sitz des Schwurgerichts 
Weimar ist, 90, sonst 70 Geschworene, und auf den Landgerichtsbezirk Rudolstadt, 
so lange der Sitz des Schwurgerichts Rudolstadt ist, 90, sonst 70 Geschworene; die 
auf den Landgerichtsbezirk Rudolstadt jeweilig entfallenden Geschworenen vertheilen 
sich mit 22 auf den Herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Gebietstheil, mit 8 auf 
den Königlich Preußischen Gebietstheil und mit 60 bezüglich 40 auf das Fürsten- 
thum Schwarzburg-Rudolstadt. 
4. In Bezug auf den zweiten Schwurgerichtsbezirk, der von den Bestim- 
mungen des Nachtragsvertrags nicht berührt wird, bewendet es bei den Abmachun- 
gen vom 11. November 1878. 
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben. 
(ez.) Brüger. (gez.) Löwe. (gez.) Cronacher. (gez.) Th. Göpel. 
(gez.) von Wittken. (gezl. Hauthal. (gez) von Geldern-Crispendorf. 
(gez.) Dr. A. Vollert. 
Nachrichtlich 
(gez.). Rothe. 
Großh. S. Regierungsrath.
	        
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