Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

1890. oo 
Anlage C. (zu S§. 21, 26, 27, 28, 32, 36, 37). 
  
Naätionale 
der 
als kriegsbrauchbar auerkannten und ausgehobenen") Mobil- 
machungspferde aus dem Landrathsamtsbezirkketete ... 
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, Musterungsbezirr 
6) 11) In den Blanquets für die Muslerungokommissionen sallen die Worte „und ausgehobenen“ sorl. 
2) In den für die Transportführer bestimmten Nationalen (§. 33) ist die Verechnnns des Truppen- 
theils r2c., für welchen die Plerde beslimnu sind, der Ueberschrift beizufügen. 
#1) Die Nalionale sind am Schluß von den Aushebungs-nommissarien und Taxatoren durch Namens- 
unterschrist und Dalum zu vollziehen.
	        
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