Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

1890. A 
B. . 10. 
  
Sind ausgehoben als: Taxe der ausgehobenen Pferde. 
  
  
  
  
  
  
3 S - Distcl klinkte 
DEEZO FNT Bemerlungen. 
S — Ss 2. . 
3 welchen T 
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Truppen-ss in 
Pferd theil Taxator Zahlen. Worten 
serde. « 
.«.-C-Ø * Mon 
  
1) In den Rubriken zu # 
rden Betraͤge von 
einer halben Mark und 
dorüber für eine volle 
Marl gerrchuel, Betröge 
unter einer halben Mark 
bleiben auster Ausatz. 
2) ire z nt 
im daß Natio 
dgehobenen veln “7 
machungspferde aufzu- 
nehmen, sondern in be- 
sonderen Nalionalen zu 
verzeichnen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1) In den für die Musterungslommissionen abzudruckenden Blanquets laulel die Ueberschrist der 
Nubrik 8; 
ind ausgewählt 
2) In den Nationalen, welche den 18 n hellceen sind (. 33), ist nur dle Nubrik: 
„Durchschnilisbeirag in Zahlen“- 
der nolonne 9 ausgusüllen. 
Fürstl. Schwarzb. Rubolst. Gesesammlung. UI. 21
	        
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