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1890.
Trensengebiß zum Einknebeln zu liesern. Sämmtliche Geschirrlheile müssen
haltbar und in den Ledertheilen geschmeidig sein.
3) An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern:
1 Massereimer aus Holz oder Blech,
1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 kg Wagenschmiere,
10 Bindestränge aus Hanf, 2 m 50 cm bis 3 m lang,
1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte),
2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1,5 Cir. Hafer.
4) An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liesern:
2 Deckengurte,
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 cm bis 1 m 70 cm lang und nicht
über 1 kg schwer,
1 neue Kardätsche,
1 Train. (Fahr.) Peitsche.
Bemerkung: Dle Fahrzeuge, Geschirrr und Zubehörstücke haben den vorstehenden Bedingungen mög.
zu entsprechen. Ueber Abwelchungen i##l luur himvegzusehen, wenn das Fuhrwerk sonst
fü## . beabsichilgten milltärischen Zwecke völllg geelgnet ((U□. Kelneofallo dürfen aber
die hensn xten über das Gewlcht des Wagens und die erforderliche Tragfählgkelt uner ·
füllt u4lu — Flir Fahrzeuge zu besonderrn Zwecken können nöthigenfalls die Ansorde.
Aaan —— geändert werden.
Gelangen für Etappen — Fuhmark — Kolonnen besonders schwerc Zugpferde zur
Aushebung, so dürfen auch Fahrzeuge a werden, welche bei größerer Tragfählgkel!
entsprechend schwerer alg 15 Eir. find.