Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

  
  
1890. 15 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
I. Stücki vom Jahre 1890. 
  
K VI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 14. Februar 1990, 
die Aufhebung der in Folge der eingetretenen Landestrauer ange- 
ordneten Einstellung der öffentlichen Lustbarkeiten betreffend. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten, unseres Znädigsten 
Herm, wird die in Folge des höchstbetrübenden Ablebens des Durchlauchtigsten 
Fürsten Georg durch die Ministerial-Bekanntmachung vom 20. Januar de. Is. ge- 
trossene Anordnung wegen Einstellung des öffenllichen Tanzens und Musikhaltens 
sowie aller sonstigen rauschenden öffentlichen Vergnügungen, unter Aufrecht= 
erhaltung der übrigen Bestimmungen rücksichtlich der noch fort- 
dauernden Landestrauer, vom 17. ds. Mts. an dergestalt aufgehoben, daß 
öffentliche Vergnügungen der gedachten Art von diesem Zeitpunkte an wieder statt- 
finden können. 
Rudolstadt, den 14. Februar 1890. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerinm. 
v. Starck. 
Fürstl. Schwarzb., Rudolst. Gesetzsammlung. L. 4 
Ausgegeben in Nudolstadt am 18. Februar 1890. 
  
 
	        
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