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Den Lebrversuchen eines Seminaristen wohnen auch die übrigen bei,
soweit der Direklor nichts anderes bestimmt.
Die Unterrichksertheilung der Seminarislen vollzieht sich unier sleler
Leilung des Direktors oder eines der beauftragten Lehrer und ist für
jeden Seminaristen auf zwei bis drei Stunden wöchentlich zu bemessen.
Den Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, sich mit dem Gebrauch der
Unterrichtsmittel, besonders für Naturwissenschaften und Geographie, ver-
traut zu machen.
Auch sind die Kandidaten thunlichst an der Leilung von Arbeits- und
Spielstunden zu belheiligen, sowie zu dem Turnnntewrricht und zu Schul-
ausflügen heranzuziehen.
Soweit die örtlichen Lehreinrichtungen es gestatten, empfiehlt sich das
zeilweise Hospitiren an Lehrerseminaren und Volksschulen.
Wie Direktor und Lehrer gehalten sind, dem zum Besuch ihrer Lehr.
stunden verpflichteten Seminaristen Ausschluß über den Stand der Klasse,
die gesteckten Lehrziele im ganzen und die geslellten Lehraufgaben im ein-
zelnen, sowie über die Art der Lösung zu geben, so werden dieselben es
sich auch angelegen sein lassen, den Kandidaten theils unmittelbar nach der
Stunde theils in den Seminar-Besprechungen (F. 5 u.) auf diejenigen
Mängel aufmerksam zu machen, welche derselbe in dem eigenen Unterricht
bezüglich der Vorbereitung, des Unterrichtsverfahrens und der erziehlichen
Behandlung der Schüler oder der eigenen Haltung vor der Klasse
gezeigt hat.
Die beauftragten Lehrer sind verpflichtet, ihre besonderen Wahrneh-
mungen dem Direktor am Ende jedes Monats mitzutheilen und dessen
Weisungen einzuholen.
Zu den regelmäßigen Klassenprüsungen, sowie zu den Verhandlungen der
Lehrerkonferenz sind in der Regel alle Seminaristen als Zuhörer zuzu-
ziehen; soweit Schüler dabei in Betracht kommen, welche sie unterichtet,
haben die Kandidaten auf Ersordern Auskunft zu geben.
8. 6.
Der Direklor und die mit der Anleitung der Seminaristen beauftragten Lehrer
werden in ihrer eigenen Unterrichtsertheilung erforderlichen Falls erleichtert.
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