Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundfünfzigster Jahrgang. 1891. (52)

1820 1. 103 
Den Lebrversuchen eines Seminaristen wohnen auch die übrigen bei, 
soweit der Direklor nichts anderes bestimmt. 
Die Unterrichksertheilung der Seminarislen vollzieht sich unier sleler 
Leilung des Direktors oder eines der beauftragten Lehrer und ist für 
jeden Seminaristen auf zwei bis drei Stunden wöchentlich zu bemessen. 
Den Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, sich mit dem Gebrauch der 
Unterrichtsmittel, besonders für Naturwissenschaften und Geographie, ver- 
traut zu machen. 
Auch sind die Kandidaten thunlichst an der Leilung von Arbeits- und 
Spielstunden zu belheiligen, sowie zu dem Turnnntewrricht und zu Schul- 
ausflügen heranzuziehen. 
Soweit die örtlichen Lehreinrichtungen es gestatten, empfiehlt sich das 
zeilweise Hospitiren an Lehrerseminaren und Volksschulen. 
Wie Direktor und Lehrer gehalten sind, dem zum Besuch ihrer Lehr. 
stunden verpflichteten Seminaristen Ausschluß über den Stand der Klasse, 
die gesteckten Lehrziele im ganzen und die geslellten Lehraufgaben im ein- 
zelnen, sowie über die Art der Lösung zu geben, so werden dieselben es 
sich auch angelegen sein lassen, den Kandidaten theils unmittelbar nach der 
Stunde theils in den Seminar-Besprechungen (F. 5 u.) auf diejenigen 
Mängel aufmerksam zu machen, welche derselbe in dem eigenen Unterricht 
bezüglich der Vorbereitung, des Unterrichtsverfahrens und der erziehlichen 
Behandlung der Schüler oder der eigenen Haltung vor der Klasse 
gezeigt hat. 
Die beauftragten Lehrer sind verpflichtet, ihre besonderen Wahrneh- 
mungen dem Direktor am Ende jedes Monats mitzutheilen und dessen 
Weisungen einzuholen. 
Zu den regelmäßigen Klassenprüsungen, sowie zu den Verhandlungen der 
Lehrerkonferenz sind in der Regel alle Seminaristen als Zuhörer zuzu- 
ziehen; soweit Schüler dabei in Betracht kommen, welche sie unterichtet, 
haben die Kandidaten auf Ersordern Auskunft zu geben. 
8. 6. 
Der Direklor und die mit der Anleitung der Seminaristen beauftragten Lehrer 
werden in ihrer eigenen Unterrichtsertheilung erforderlichen Falls erleichtert. 
2 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.