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Diese Thätigkeit vollzieht sich unter Leitung des Dirigenten der Anstalt und
derjenigen Ordinarien und Fachlehrer, in deren Klassen die Kandidaten unterrichten
bezw. deren Stunden sie stellvertretend übernehmen.
Die Ordnung der gesammten Beschästigung der Kandidaten beslimmt der Diri-
rgent, welcher dabei im allgemeinen darauf zu halten hat, daß denselben Gelegenheit
gegeben wird, in mehreren Fächern und auf mehr als einer Klassenstufe zu unter-
richten, und insbesondere, daß Kandidaten, deren Hauptlehrbefähigung auf Natur-
wissenschaften und Erdkunde sich erstreckt, behuss Uebung im Gebrauch von An-
schauungsmitteln und der gewöhnlichen Apparate auf längere Zeit einem geeigneten
Lehrer überwiesen werden.
8. 10.
Der Dirigent und die Lehrer der Anstalt, deren Unterricht der Kandidat zeit-
weise stellvertretend ũbernimmt, haben sich stets gegenwärtig zu halten, daß der ein-
zige Zweck der Zuweisung die möglichste Förderung des letzteren in sir prak-
tischen Ausbildung, nicht aber die Erleichterung der betreffenden Lehrer ist
Zu dem Ende haben die Dirigenten den Kandidaten sogleich bei ihnem Eintritt
die ihnen gestellten Aufgaben genau zu bezeichnen, sie mit der Disziplinarordnung
der Schule bekannt zu machen und unter Berücksichtigung der Mitiheilungen des
Provinzial-Schulkollegimms über den Erfolg des Seminarjahrs (5. 7.) mit den
nölhigen Rathschlägen und Weisungen zu versehen.
Demnächst werden die Dirigenten die Führung und die Thätigkeit der Kan-
didalen überwachen, diese in ihren Lehrstunden öfters besuchen und auf ekwaige Miß-
grifse aufmerksam machen, nöthigenfalls auch unter Hinweis auf die Folgen der
Nichlbeachtung (§§. 16, 17) ernste Mahnungen ihnen zukommen lassen.
Die mit der Leilung beaustraglen Lehrer sind verpflichtet, den Lehrstunden der
Kandidaten während des ersien Vierteljahrs regelmäßig, später mindestens zwei Mal
monatlich beizuwohnen, etwaige Korrekluren derselben östers zu prüsen und ihnen
außerhalb der Unterrichtsstunden die nöthig scheinenden Bemerkungen zu machen.
Allmonatlich werden nach Schluß der üblichen Konferenzen die betreffenden
Lehrer ihre Beobachtungen über die Thätigkeit der ihnen überwiesenen Kandidaten
und das Streben derselben dem Dirigenten vortragen und das weiter Erforderliche
mit ihm besprechen.
8. 11.
Der Kandidat, welcher durch den Dirigenten mit der zeitweisen Beaufsichtigung