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1891. 15
Beglaubigung von Abschriften oder i die icht uͤber einen **-
sülleen .. 1.
und für jeden weiteren vollen Vogen 50 9
Berechnungen, insofern sie nicht 7 einer Handlung sind, in welche
bereits ein besonderer Ansatz aufgestellt ist, von jeder Seite. . 50
Bescheinigungen, Devositeischeine und Zeugnisse, für die kein besonderer
Ansatz vorgeschrieben ist 1.4.50 3.
wenn sie nicht mehr als eine Seite fuͤllen, für jede weitere Geile 1
Anmerkung: Die vorberellenden Handlungen werden, wo nichts Anderes bestlmin ist, beson-
Entscheidungen, sie mögen besonders ausgefertigt oder nur zu Protokoll
ertheilt werden (letzteren Falles außer dem Protokollansatz, aber einschließlich
der Eröffnung), wenn sie ertheilt sind
a) von einem Amtsgericcht je 1 .4 bis 10“,
b) von einem Kollegialgerichte „ 2 „ „ 15 „
) von einer Verwaltungsbehörde einschl. Ministerium. „ 1 „ „ 10 „
un
d) vom Rekurskollegium für Gewerbesachen oder vom Ais
e 2 A bis 15 MA
Auf Antrag Betheiligter vorgenommene obrigkeitliche Felhelung der
Kostenrechnung von Behörden, Beamten, Aerzten und anderen bei Aus-
übung ihres Berufes an öffentliche Tapporschriften gebundenen Personen von
je 30 -4 des Geldbetrages der gestellten Rechnung (F. 13) 50 2; bei
Apothekerrechnungen von obigem Betrage jedoch 50 Z bis 1 Jç
Ladungen, mündliche, von jeder Person 50 3
KNiederschriften Gentannen u und n — # jcdet Nr. 11 —
2). 50 3
für jede Seite (. 13. Abs.
Anmerkungen:
1. Zustellungsregistraluren kind durchgehendo gebührenlrel.
Mehrrre in derselben Angrlegenhelt an demselben Tage unmlttelbar nach elnander
ausgenommene Protokolle, für welche die Gebühr demselben Zahlungspflichtigen zur
fäll, werden rücksichillch des Geblihrenansatzes wlc eln sonlaufendes Protokoll
behandelt.
Niederschrift eines in urkundlicher dorn auczuferlienden #es Erb-
antrittscheines und dergleichen 40 . A.