Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundfünfzigster Jahrgang. 1891. (52)

1891. 47 
Höhe des niedrigsten zulässigen Wasserslandes über den Feuerzügen zu 
ersehen ist; 
. eine Beschreibung, in welcher die Abmessungen des Kessels, die Stärke 
und Art des Materials, die Zusammensetzung, die Abmessungen der 
Ventile und deren Belastung, sowie die Einrichtung der Speisevorrich- 
tung und der Feuerung genau angegeben sind. 
Die schriftliche Angabe über die Kraft und Art der Dampf- 
maschine und darüber, welche Arbeit sie betreiben soll, genügt hiernach 
ohne weiteres Eingehen in ihre Konstruktion durch Zeichnungen. 
Die Behörde ist jedoch im einzelnen Falle berechtigt, nach 
Maßgabe der besonderen Verhältnisse noch weitere Nachweisungen zu 
verlangen. 
b) wenn die Aufstellung eines beweglichen Danpfkessels beabsichtigt wird: 
dne Zeichnung und Beschreibung, wie vorstehend unter n Nr. 3 un 
neetr ist. 
Von den eingereichten Zeichnungen und Beschreibungen wird nach Ertheilung 
der Genehmigung ein Exemplar, welches mit der Genehmigungsurkunde zu verbin- 
den ist, dem Antragsteller zu seiner Legitimation beglaubigt zurückgegeben, das au- 
dere aber bei dem Landrathsamte aufbewahrt. 
— 
II. Aufstellung der Dampfrkessel. 
8. 4. 
Vom Holzwerk muß das Kesselmauerwerk 0.50 Meter entfernt bleiben. 
Die Decke über dem Kessel muß so hoch liegen, daß der Kessel leicht zu- 
gänglich ist. 
S. 5. 
Feuerungen. 
Die Feuerungen mussen so eingerichtet sein, daß die Verbrennung möglichst 
rauchfrei erfolgt und die benachbarten Grundbesitzer durch Rauch, Ruh u. s. w. Be- 
schädigungen oder erhebliche Belästigungen nicht erfahren. 
Treten solche Beläsligungen oder Beschädigungen, nachdem der Dampfiessel in 
Betrieb gesetzt worden ist, dennoch hervor, so ist der Kesselbesitzer zur nachträglichen 
Beseiligung derselben durch Erhöhung des Schornsleins, Anwendung rauchverhüten- 
7.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.