1891. 51
Ausnahmsweise kann auch einzelnen Dampfiesselbesitzern, welche für eine re-
gelmäßige Ueberwachung ihrer Dampfkessel enisprechente Einrichlungen gewmoffen
haben, die gleiche Vergünstigung zu Theil werden.
Die vorgedachten Vereine haben dem Ministerium ein Verzeichniß der dem
Vereine angehörigen Kesselbesitzer des Fürstenihums unter Angabe der Anzahl der
von denselben betriebenen Kessel, sowie eine Uebersicht aller im Laufe des Jahres
ausgeführten Untersuchungen, welche zugleich deren Art und Ergebniß ersehen läßt,
am Jahresschluß einzureichen.
Sie haben ferner von jeder Ausnahme eines Kessels in den Verband und von
jedem Ausscheiden aus demselben dem zur amtlichen Untersuchung der Dampfkessel
in dem betreffenden Bezirke berusenen Sachverständigen unverzüglich Nachricht
zu ge
rrr Vorschriften im ersten Absaße finden auch auf einzelne von der amtlichen
Aussicht befreite Kesselbesitzer Anwendung.
8. 14.
Die amtliche Untersuchung der Dampftkessel ist eine äußere und eine innere.
Jene findet alle zwei Shr Lese alle sechs Jahre slatt und ist dann mit jener zu
verbinden (siehe jedoch §. 2
8. 15.
Die äußere Untersuchung besteht vornehmlich in einer Prüfung der ganzen Be-
triebsweise des Kessels; eine Unterbrechung des Betriebes darf dabei nur verlangt
werden, wenn Anzeichen gefahrbringender Mängel, deren Dasein und Umfang an-
ders nicht feslgestellt werden kann, sich ergeben haben.
Die Untersuchung ist vornehmlich zu richten: auf die Vorrichtungen zum regel-
mäßigen Speisen des Kessels; auf die Ausführung und den Zustand der Mittel,
den Normal= Wasserstand in dem Kessel zu allen Zeiten mit Sicherheit beurtheilen
zu können; auf die Vorichtungen, welche gestatten, etwaigen Niederschlag an
den Kesselwandungen zu entdecken und den Kessel zu reinigen; auf die Vorrich-
tungen zum Erkennen der Spannung der Dämpfe im Kessel; auf die Ausführung
und den Zustand der Mittel, den Dämpfen einen freien Abzug zu gestatten, wenn die
Normalspannung überschritten wird; auf die Ausführung und den Zustand der
Feuerungs,Anlage selbst, die Miltel zur Regelung und Absperrung des Zutritts der
atmosphärischen Luft und zur thunlichst schnellen Beseitigung des Feuers.