1891. 61
Danwischiffskesseln außerdem die Maahziffer des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes
auf eine leicht erkennbare und dauerhafte Weise angegeben sein.
Diese Angaben sind auf einem metallenen Schilde (Fabrikschild) anzubringen,
welches mit Kupfernieten so am Kessel befestigt ist, daß es auch nach der Ummante-
lung oder Einmauerung des letzteren sichtbar bleibt.
III. Prüfung der Dampfkessel.
8. 11.
Jeder neu aufzustellende Dampfkessel muß nach seiner letzten Zusammensetzung
vor der Einmauerung oder Ummantelung unter Verschluß sämmtlicher Oeffnungen
mit Wasserdruck geprüft werden.
Die Prüfung erfolgt bei Dampfkesseln, welche für eine Dampsspannung von
nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck beslimmt sind, mit dem zweifachen
Betrage des beabsichtigten Ueberdrucke, bei allen übrigen Dampfkesseln mit einem
Duuck, welcher den beabsichtigten Ueberdruck um fünf Atmosphären übersteigt. Unter
Atmosphärendruck wird ein Druck von einem Kilogramm auf das Quadrateentimeter
verstanden.
Die Kesselwandungen müssen dem Probedruck widersiehen, ohne eine bleibende
Veränderung ihrer Form zu zeigen und ohne undicht zu werden. Sie sind für
undicht zu erachten, wenn das Wasser bei dem höchsten Druck in anderer Form als
der von Nebel oder feinen Perlen durch die Fugen dringt.
Nachdem die Prüfung mit befriedigendem Erfolge stattgesunden hat, sind von
dem Beamten oder slaatlich ermächtigten Sachverständigen, welcher dieselbe vorge-
nommen hat, die Niete, mit welchen das Fabrikschild am Kessel befestigt ist (S. 10),
mit einem Stempel zu versehen. Dieser ist in der über die Prüfung aufzunehmen-
den Verhandlung (Prüsungszeugniß) zum drut zu bringen.
Wenn Dampfkessel eine Ausbess, sahet in der Kesselfabrik erfahren haben, oder
wenn sie behufs der Ausbesserung an der Betriebsstätte ganz blos gelegt worden
sind, so müssen sie in gleicher Weise, wie neu außzustellende Kessel, der Prüfung
mittelst Wasserdrucks unterworfen werden.
Wenn bei Kesseln mit innerem Feuerrohr ein solches Rohr und bei den nach
Art der Lokomotivkessel gebauten Kesseln die Feuerbüchse behufs Ausbesserung oder
Erneuerung herausgenommen, oder wenn bei cylindrischen und Siedekesseln eine oder
mebrere Platten neu eingezogen werden, so ist nach der Ausbesserung * Erneue-
EEIEILLILELEIIII