Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

1892. 137 
a) für Packete bis 5 Kilogramm einschliehlich 0 Pf.. 
b) für schwerere Packetteo ... 
Für einzelne große Orte kann durch Versügung der ane Postbehorde die 
Beslellgebühr bei Packeten big 5 Kilogramm auf 15 Pf. und bei schwereren Packelen 
auf 20 Pfl. festgesetzt werden. 
2. bei den übrigen Postanstalten: 
) für Packete bis 5 Kilogramm einschliehlich 2 Pf. 
b) für schwerere Packeke 
Gehört mehr als ein Packel zu einer Begleitadresse, so % für das schwersle 
Packet die ordnungsmähige Beslellgebühr, für jedes weilere Packet aber nur eine Ge- 
bühr von 5 Pf. erhoben. 
4. Für die Bestellung der Briese mit Werthangabe und der Packete mit Werth. 
angabe im Ortsbestellbezirk werden erhoben: 
1. für Briefe mit Werthangabe: 
#a) bis zum Betrage von 1 500 Mkkkk ... 5 P 
b) im Betrage von mehr als 1500 und bis 3000 Mark. 10 , 
2. für Packete mit Werthangabe: 
die Säße für Bestellung gewöhnlicher Packete, mindestens aber die 
Säße unter 1. 
5. An Orten, wo Sendungen mit höherer Wertbangabe als 3 000 Mark be- 
stellt werden, ist dafür eine Beslellgebühr von 20 Pf. zu erheben. Für große Orte 
kann die oberste Poslbehörde die Bestellgebühr auch bei Einschreibpacketen und dei 
Packeten mit Werthangabe von 3000 Mark und weniger auf 20 Pf. festsetzen. 
6. Für die Bestellung von Postanweisungen nebst den Geldbeträgen im Orts- 
bestellbezirk werden für jede Postanweisung 5 f. erhoben. 
7. Für das Abtlragen der Briese mit Werthangabe, der bis 2) Kilogramm 
schweren Packete mit oder ohne Werthangabe, der Einschreibpackete bis 21 Kilogramm 
und der Postanweisungen nach dem Landbestellbezirk werden durchweg 10 Pf. für das 
Stück erhoben. Gelangen Packete von höherem Gewicht als 2) Kilogramm zur Be- 
stellung, so beträgt das Bestellgeld 20 Pf. für das Stück. 
In Orten mit Posthülsstelle wird bei Bestellung der Packete durch den Inhaber 
der Hülsstelle durchweg ein Bestellgeld von 10 Pf. für das Siück erhoben. 
Z. Die Beslellgebühren können vom Absender im Voraus entrichtet werden. In 
solchem Falle isl in der Ausschrist der Sendung von dem Absender der Vermerk 
„frei einschließlich Bestellgeld“ niederzuschreiben.
	        
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