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Deschulgun
202 1892.
keiner Seite Bedenken erhoben, so slellt hierauf der Bezirkslhierarzt das Befähi-
gungszeugniß aus, auf Grund dessen der Fleischbeschauer von dem Landrathsamte
mittelst Handschlags verpflichtet wird.
Der Bezirksphysikus kann von Beiwohnung der Prüfung in einzelnen Fällen
absehen.
Auf Erfordern des Landralhsamtes ist jeder Zeit eine Nachprüfung einzelner,
oder auch aller Friscbesene vorzunehmen, wobei dasselbe Versahren, wie bei der
ersten „Prüfung innezuhalten ist
In Gemeinden, in welchen ein Thierarzt wohnt, soll derselbe
regelmäßig die Fleischbeschau ausüben, und es kann nur mit Ge-
nehmigung des Ministeriums ein anderer Sachverständiger als
Fleischbeschauer angestellt werden.
Die verpflichteten Fleischbeschauer sind als polizeiliche Aufsichtsorgane zu be-
trachten. Einc Dienstanweisung, auf deren Beachtung die Verpflichtung des Fleisch-
beschauers sich mit erstreckt, wird dessen Obliegenheiten näher bezeichnen.
83.
Die Namen und Wohnorte der angestellten Fleischbeschauer sind unter Angabe
des Bezirks, für welchen die Anstellung erfolgt ist, von dem Landrathsamte öffent-
lich bekannt zu machen.
* 4.
de Besoldung der Fleischbeschauer hat unmittelbar aus der Gemeindekasse zu
ersolgen
Der Gemeinde ist es überlassen, für jedes der Beschau unlerworfene Schlacht-
thier von dessen Besiyer eine Schangebühr zu erheben. Zur Feslsetzung dieser Ge-
bühr ist die Genehmigung des Landrathsamtes ersorderlich.
8 5.
Alle zum Genusse für den Menschen beslimmten Schlachtthiere
müssen sowohl vor, als nach der Schlachtung — im letzteren Falle unter
Vorlegung sämmtlicher innerer und äußerer Theile — der Besichtigung durch
den Fleischbeschauer unterstellt werden.
Dasjenige Kleinvieh aber — Kälber, Schafe, Ziegen und Schweine (& 18)
—., welches der Eigenthümer desselben lediglich zu seinem eigenen
Hauoage brauche und nicht zur Verwerthung für den menschlichen Ge-