Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

1892. 221 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
20. Stück vom Jahre 1802. 
  
XXVII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 28. Oktober 1892, 
die Wiederaufhebung von Maßregeln gegen die Verbreitung der 
Cholera betreffend. 
Da in Folge des Rückganges der Cholera in Deutschland die Freigabe des 
inländischen Waarenverkehrs einem sanitätspolizeilichen Bedenken nicht mehr unter: 
liegl, wird das durch § 3 der Verordnung vom 17. September d. J. (Ges. Samml. 
S. 183) angeordnete Verbot der Ein= und Durchfuhr von Waaren aus dem 
Hamburgischen Staatsgebiet hiermit aufgehoben. 
Die Beschränkungen hinsichtlich des Personenverkehrs bleiben bis auf Weiteres 
noch in Kraft. 
Rudolstadt, den 28. Oktober 1892. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
v. Starck. 
  
X XXVIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 28. Oktober 1892, 
die Dienstanweisung für den Fabrikaufsichtsbeamten betreffend. 
Nachdem der Dienst des nach Maßgabe des § 139b der Gewerbe-Ordnung 
bestellten Fabrikaufsichtsbeamten durch das Reichsgeseh vom 1. Juni 1891, betrefsend 
Abänderung der Gewerbe. Ordnung, eine rweiterung erfahren hat, bestimmen wir 
s 
Fürstl. Schwarzb. Rudolst. #eshlalung LIII 
Ausgegeben in Rudolstadt am 1. November 1802.
	        
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