Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

236 1892. 
Auster III. 
Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung. 
Die unierzeichnete Behörde bescheinigt, daß der (die) (Name und Stand) 
sich mit Familie zum Aufenthalte in der Gemeinde angemeldet hat. 
Diese Bescheinigung hat nur den Zweck, die Thatsache der geschehenen Meldung 
festzustellen. den len 189. 
Der Gemeindevorstand. 
(In Städten die Polizeiverwaltung). 
Muster I. 
Anmeldung sog. Besuchsfremder. 
In dem Hause des (derr)) . Sitraße Nr. sind am 
d. J. folgende Personen zu tägigem Besuche eingetroffen: 
  
Lid. 
n Vor- und Zuname Sland oder Veruf Wohnort 
  
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