1892. 79
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Vexzeichniß
der
Bewilligungen von Ueberarbeit erwachsener Arbeiterinnen
an den
Vorabenden der Sonn= und Festtage.
1. Das Verzeichniß ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines jeden Kalender-
jahres nach Fabrik-Betrieben thunlichst so einzurichten, daß jeder Fabrik-
Bekrieb nur einmal ausgeführt wird und soviel Raum erhält, daß die während
des Jahres auf Grund des §. 1382 Absatz 5 und des F. 139 Absatz 1
ersolgenden Bewilligungen von Ueberarbeit untereinander eingetragen werden
können.
2. In Spalte 1 sind die laufende Nummer der Fabrik-Betriebe mit römischen
Ziffern und unter jedem Fabrik-Betrieb die laufende Nummer der für den-
selben erfolgten Bewilligungen mit arabischen Ziffern einzutragen.
3. In Spalte 3 ist unter b die Betriebs-Abtheilung dann zu bezeichnen, wenn
die Ueberarbeit auf Arbeiterinnen einer Betriebs-Abtheilung beschränkt ist.
4. In Spalte 8 ist die Zahl der Stunden anzugeben, für wesche Ueberarbeit
nach 51 Uhr Nachmittags bewilligt ist.
5. In Spalte 10 ist als Grund nur entweder „§. 138a Abs. 5“ oder „§. 139
Abs. 1“ einzutragen.
6. In Spalte 12 sind insbesondere zu vermerken etwaige besondere bei der Be-
willigung der Ueberarbeit gestellte Bedingungen, etwaige festgestellte Ueber-
schreitungen der bewilligten Beschäftigung und etwaige auf Grund des §. 149
Abs. 1 Ziffer 7 erfolgte Bestrafungen.