Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundfünfzigster Jahrgang. 1895. (56)

90 1895. 
Staatsvertrag 
zwischen 
Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt, 
bekrefsend die zur Zeit dem Saal-Eisenbahnunternehmen angehörigen. im Schwarzburg= 
Undolstädtischen Slaatsgebiele belegenen Eisenbahnen. 
Unter der Voraussetzung, daß mit der Saal-Eisenbahngesellschaft wegen des 
Ueberganges ihres Unternehmens auf den Preußischen Staat eine Verständigung 
herbeigeführt werden wird. haben zum Zmecke der hierdurch erforderlich werdenden 
anderweiten Regelung der Verhälmmisse der zu dem genanmen Unternehmen gehörigen 
Snecken, soweit dieselben auf Fürstlich Schwarzburg= Rudolstädtischem Staatsgebiete 
liegen, zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Maiestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath Hermann 
Kirchhoff und 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Friedrich Lehmann, 
Seine Durchlaucht der regierende Fürst zu Schwarzburg. Rudolstadt: 
Höchstihren Staatsrath Ferdinand Hauthal, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Natifikation, 
folgender Vertrag abgeschlossen ist. 
Artikel l. 
Die Fürstlich Schwarzburgsche Regierung erklärt sich damit einverstanden, daß 
das Saal-Eisenbahnunternehmen nach Maßgabe des zwischen der Preußischen Staats- 
regierung und der Saal-Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Verstaatlichungs-Verrages 
auf den Preußischen Staat übergeht. 
Artike!l I. 
Die Fürstlich Schwarzburgsche Regierung überträgt von dem Tage ab, an 
welchem die Direktion der Saal Eisenbahngesellschaft die Verwaltung des Unter- 
nehmens an die von der Königlich Preußischen Regierung zu bezeichnende Königliche
	        
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