1896. 151
Gesetzfammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
21. Stück vom Jahre 1896.
NXNXXVIII. Ministerial--Bekanntmachung
vom 10. Dezember 1896,
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die von Ihrer
Durchlaucht der verwittweten Fürstin Elisabeth zur Lippe geborenen
Prinzessin von Schwarzburg-Rudolstadt errichtete Albert-Augusten-
Stiftung betreffend.
Nachdem die Hochselige Fürstin Wittlwe Elisabeth zur Lippe, Prinzessin von
Schwarzburg-Rudolstadt durch letztwillige Verfügung Höchstihr bewegliches und un-
bewegliches Vermögen, soweit über dasselbe nicht anderweit letzwillig verfügt ist,
zu einer Stiftung für die im Testamente genannten Verwendungszwecke bestimmt
bat, ist diese Stiftung von Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten ins Leben
gerufen und mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattet worden.
Die Stiftung, welche ihren Sitz und Gerichtsstand in Rudolstadt hat, führt
die Bezeichnung
Albert-Augusten-Stiftung
und wird durch einen aus drei Personen bestehenden Vorstand verwaltet.
Vorsiehendes wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
RNudolstadt, den 10. Dezember 1896.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
v. Starck.
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Goeseblammlung LVII. 27
Ausgegeben in A#udolstadt am 17. Dezember 1896.