Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

Brigillunat 
E 
24 1896. 
8 21. 
Bei Verdacht einer Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mil der 
Bauchböhle. Es ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äußere Aussehen der 
oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung ihrer Gesäße und 
der etwaige Geruch zu ermitteln. 
In Bezug auf die Gefäße ist hier, wie an andern wichtigen Organen, stets 
festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch die kleineren Ver- 
zweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu einer gewissen Größe gefüllt 
sind, und ob die Ausdehnung der Gefäßlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. 
Alsdann werden um den untersten Theil der Speiseröhre dicht über dem Magen- 
munde, sowie um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges 
doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben durchschnitten. Hierauf 
wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im Zusammenhange herausgeschnitten, 
wobei jede Verletzung derselben sorgfältig zu vermeiden ist. Die Oeffnung geschieht 
in der im § 20 angegebenen Weise. 
Es wird sofort der Inhalt nach Menge, Konsistenz, Farbe, Zusammensetzung, Re- 
aktion und Geruch bestimmt und in ein reines Gefäß von Porzellan oder Glas gethan. 
Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe, Oberfläche, 
Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande der Blutgesäße, als auch 
dem Gesüge der Schleimhaut besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Haupt- 
abschnitt für sich zu behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vor- 
handene Blut innerhalb von Gesäßen enthalten oder aus den Gesäßen ausgetrelen 
ist, ob es srisch oder durch Fäulnih oder Erweichung (Gährung) verändert und in 
diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Isl es aus- 
gelreten, so ist festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberflache oder im Gewebe, ob 
es geronnen ist oder nicht u. s. w. 
Emdich ist besondere Sorgfalt zu verwenden auf die Uniersuchung des Zu- 
sammenhanges der Oberfläche, namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen 
(Erosionen), Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen 
Mmöglichenveise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode, nament. 
lich unter Einwirkung gährenden Mageninhalls, zu Stande gekommen sind, ist stets 
im Auge zu behalten. 
Nach Beendigung dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffinger- 
darm in dasselbe Gefäß mit dem Mageninhalt (. oben) gethan und dem Nichter 
zur weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäß isl auch später die Speise-
	        
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