Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

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das Kniegelenk durch einen unterhalb der Kniescheibe verlausenden Querschnitt geöffnet, 
die Extremität im Gelenke stark gebeugt und die Kniescheibe entfernt. Alsdann werden 
dünne Knoxpelschichten so lange abgetragen, bis man auf den größten Quer-Durch- 
messer des ekwa vorhandenen Knochenkerns gelangt, welcher nach Millimetern zu 
messen isl. 
Ergiebt sich aus der Beschaffenheit der Frucht, daß dieselbe vor Vollendung der 
dreißigsten Woche geboren ist, so kann von der Obduktion Abstand genommen werden, 
wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird. 
8 23. 
— Ist anzunehmen, daß das Kind nach der dreihigsten Woche geboren worden, so“ 
isassmuh zweitens untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt geathmet hat. Es 
ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem Zweck in nachstehender 
Reihenfolge vorzugehen: 
a) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfells in Be- 
zug auf die entsprechende Rippe zu ermilkeln, weshalb bei Neugebornen überall 
die Bauchhöhle zuerst und für sich, und dann erst die Brust= und Kopfhöhle 
zu öffnen sind). 
b) Vor Oessnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins ein- 
sach zu unterbinden. 
c) Demnächst ist die Brusthöhle zu öfsnen und die Ausdehnung und die von 
derselben abhängige Lage der Lungen (letztere namentlich in Beziehung zum 
Herzbeutel), sowie die Farbe und Konsistenz der Lungen zu ermitteln. 
Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die äuhere Be- 
schaffenheit des Herzens festzustellen. 
.) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt ist zu be- 
stimmen und ihr sonstiger Zustand festzustellen. 
) Der Kehlkopf und der Theil der Luftröhre oberhalb der Ligakur ist durch 
einen Längsschnikt zu öffnen und sein etwaiger Inhalt, sowie die Beschaffen. 
heit seiner Wandungen festzustellen. 
66) Die Luftröhre ist oberhalb der Ligatur zu durchschneiden und in Verbindung 
mit den gesammten Brustorganen herauszunehmen. 
) Nach Beseitigung der Thymusdrüse und des Herzens ist die Lunge in einem 
*) Jcdoch soll keineswegs die Sektion der Organe der Vauchhöhle vor der Oessnung und Untersuchung 
der Vrustohle veranstaltel werden.
	        
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