Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

74 1896. 
Staatsvertrag 
zwischen Preußen, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonders- 
hausen wegen Herstellung einer Eiseubahn von Frankenhausen nach 
Sondershausen. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Durchlaucht der Fürst zu 
Schwarzburg.Rudolstadt und Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sonders- 
hausen haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn 
von Frankenhausen nach Sondershausen zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Mshäüun Ministeno-Direktor Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs. 
rath Dr. Paul Micke, 
Alechöchpinn Geheimen Finanzrath Friedrich Lehmann, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Staatsrath Ferdinand Hauthal, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg. Sondershausen: 
Höchstihren Staateminister, Wirklichen Geheimen Nalh Hermann Petersen, 
Hoöchstihren Regierungsrath Theodor Bauer, 
welche unter dem Vorbehalle der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen haben. 
Artikel 1. 
Die Koniglich Preußische Negierung erklärt Sich bereit, eine Eisenbahn von 
Frankenhausen nach Sondershausen für eigene Reorns auszuführen, sobald Sie 
die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wo 
Die Fürstlich Schwarzburg. Sondershausensche 7 die Fürstlich Schwarzburg- 
Rudolstädtische Regierung gestatten der Königlich Preußischen Regierung den Bau 
und Betrieb dieser ausschließlich in Ihre Staatsgebiete entfallenden Bahn. 
Arctikel II. 
Die Feststellung der gesammten Bauentwürse für die den Gegenstand dieses 
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso, wie die Prüfung der anzuwendenden Fahr- 
zeuge, einschliehlich der Dampfwagen, lediglich der Königlich Preußischen Regierung
	        
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