Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

  
Nr. 
nach 
Mittheilung 
von 
Alten- 
zeichen 
am 
durch 
1896. 
Umstehend bezeichnete Person ist weiter verurtheilt worden"): 
wegen 
  
  
  
  
auf Grund von 
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Hier können von der Registerbehörde alle später mitgetheilten Bestrafungen, von der mittheilenden Behörde die bei der 
  
  
  
  
Registerbehörde noch nicht registrirten Vorbestrafungen eingetragen werden. 
  
  
  
zu 
  
  
  
 
	        
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