1497
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
5. Stück vom Jahre 1897.
# VI. Ministerialbekanntmachung
vom 26. März 1897,
die Einrichtung einer Präparandenanstalt zur Vorbereitung für den
Bolksschuldienst betreffend.
Behufs einer genügenden und einheitlichen Vorbereitung für dir aushülfs
weise Verwalkung lleinerer Schulstellen, sowie für den späteren Eintritt in das.
Volksschullehrer Seminar des Fürstenthums ist in Rudolstadt eine unter staatlicher
Aussicht stehende Präparandenanstalt errichtel worden, welche dir Lehrziele und
Umterrichto#sosse der Bolkoschule ermeitern und vertiefen soll und deren Lehrplan
außer den Unterrichtofächern der Volksschulc noch Französisch, Schulkunde, Geo
metriec, Harmonielehre, Klavier, Geigen und Orgelspiel umfsast.
Der Kursus ist von Ostern d. J. ab rin zweijähriger.
Für den Eintritt in die Anstalt sind die nachstehrnden Anjnahmebedingungen
norgeschrieben:
1. Beibringung des G#eburts und Tausscheins, sowie Nachweis der erfolgten
Konfirmation und Eutlassung aus der Vollsschule nach völliger Erreichung der
Lehrziele derselben.
2. Nachweis der lörperlichen Gesundheit, inobesondere der Freiheit von Ge-
brechen und von der Aulage zu chronischen Krankheiten, durch Beibringung ärzt-
licher Zeugnisse.
Zmiu. Schwarzb.-Nudollt. Gesetztammiung I.VIII. *
Ausgegeben in Nudolstadt am ð. April 1807.