1897 11
Gesetsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
9. Stück vom Jahre 1897.
Xl. Ministerialbekanntmachung
vom 16. Juni 1897,
die Aenderung des Statuts der Pensionskasse für die Wittwen und
Waisen der Geistlichen der evang.-lutherischen Landeskirche betr.
Die Mitglieder der Pensionskasse für die Wittwen und Waisen der Geist
lichen der evang.-luth. Landeskirche haben beschlossen, die fortlaufende regelmäßige
Jahrespension einer Pfarrwittwe (§ 6 des Statuts vom 16. September 1880,
Ges.-Samml. S. 90) vom Jahre 1898 ab auf den Betrag von 450 Mark zu erhöhen
und zu dem Behnse die 88 4 Abs. 2 und 12 des Statuts wie folgt abzuändern:
1) Der § 4 Abs. 2 soll künftig lauten:
„Außer diesen einmaligen Leistungen hat jedes Mitglied einen Jahres
„beilrag von anderthalb Procent seines mit der geistlichen Stelle ver-
„bundenen Diensteinkommens einschließlich der aus Landromitteln gewährten
„ständigen Besoldungszuschüsse zur Kasse zu entrichten.
„Die nach & 12 des Statuts unter Nr. 1 ausgeführten Beiträge der
„Kirchenärarien und die Jahresabgaben derselben von dem werbenden
„Kirchenvermögen werden vom 1. Jannar 1898 ab auf den doppelten
„Betrag der jetzigen Abgabe erhöhet.
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Fär#kt. Schwarzb.-udolft. Gesesammlung I.VIII. 1½
Ausgegeben in Audolstadt am 2. Juli 1897.