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Hauptlandeskasse einzureichen sind, werden mit einem die Zinsherabsetzung ausdrückenden
Vermerke abgestempelt und mit einer neuen Reihe Zinsscheine versehen.
84.
Die mit dem Antrage auf Baarzahlung des Kapitalbetrags einzureichenden Renten-
briese (& 2) werden mit einem entsprechenden Vermerke verseben und gemäß der erfolgenden
Kündigung zurückgegahlt.
*s 5.
Unser Ministerium wird serner ermächtigt, die baar eingelösten 4prozentigen Renten.
briese durch Abstempelung auf 371 Prozent herabzusetzen und wieder auszugeben.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrisft und beigedrucktem Fürst-
lichen Insiegel.
So geschehen
Rudolstadt, den 8. Januar 1897.
Günther, Fürst zu Schwarzburg.
(L. S.) von Starck.