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G.
Tetraritter össentliche Aulündigung 7
— ifeshf für die Wittwen und Waisen der Geisilichen der evangelssch-
herischen Landeslirche. S. Willwen und Wallen.
Futeraisn Abgabe erledigter Akten an die Amtsgerichte zur Vernichiung t
rundbücher, Ergänzung der Verordnung vom 10. Juli 1894 zur Ausführung des
Gesetzes über deren Aulegung 5
riw id und Karten , Ghäh der Andeisuin l fuk das Versahrei
r Fortschelken derselben U„ "
J.
Juristische Person, Verleihung der Rechte einer solchen an das Hospital St. Crueis
in losherrrnnn 18
S. Grundstenerbücher und *
älterer Alien der Gerichlsvollzieher 6
otterien, auswärtige, das Spiel in solchen 43
M.
Rlttsrherstai welche wegen einer vor ihrer Einstellung in das Heer begongenen
aren Handlung zur Disposition der Ersatz chorden Mlassen worden
kanf n Civilgerichlsbehörden zuzuführen sind 13
P.
Densionskase für die Wituven und Wasen der essüchen der cvangelisch-lutherischen
Landeslirche. geitiwen und 2
Folielbehonen i bi, er uansiben a der Militärbehörden über-
enen Militärpersonen, welche wegen einer vor ihrer Einstellung in das
bergangenen strasbaren Handlung gur Disposilion der s
assen worden und den ad ehörden zuzuführen sind 13
wu zur Vorbereituna sar den i Vollsschutbiensi; ciniciun einer
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Nentenbriese, Umwandlung der 4 procentigen in 3 ½ procentige 1. 4