Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundfünfzigster Jahrgang. 1898. (59)

114 1893 
DAXXXII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 23. Dezember 1898, 
betreffend die Aufhebung des Regulativs über die Verfassung und 
Verwaltung der Gemeinde Unterwirbach vom # August 1842. 
Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird das Seitens 
der Herzoglich Sachsen-Meiningischen und der diesseitigen Staatsregierung genehmigte 
Regulativ über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinde zu Unter- 
wirbach vom 37 August 1842 
mit der Wirkung hiermit aufgehoben, daß vom 1. Jannar 1899 ab für die dem 
diesseitigen Staatsgebiete angehörige politische Gemeinde Unterwirbach an Stelle 
der Bestimmungen des obigen Regulativs und unbeschadet der vertragsmäßigen 
gemeinschaftlichen Fortführung einzelner Gemeinde-Anstalten mit der politischen 
Gemeinde Unterwirbach Sachsen-Meiningenschen Antheils lediglich die Vorschriften 
der Gemeindegesebgebung des Fürstenthums treten. 
Rudolstadt, den 23. Dezember 1898. 
Fürstlich Schwarzburg. Miuisterium, 
v. Starck.
	        
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