Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundfünfzigster Jahrgang. 1898. (59)

1898 
  
ist zuzustellen 
Bemerkungen 
  
  
Bei Pfändung des Diensteinkommens der ihnen unter- 
stellten, Gehalt empfangenden Offiziere und Beamten ein- 
schließlich der aggregirten Offiziere, jedoch mit Ausnahme 
der Ossiziere bei den Pionier-Baloillonen und der à la suilte 
der Truppentheile slehenden Offiziere. 
Bei Pfändung des Diensleinkommens: 
der Regimentskommandeure, der Kommandeure der selbst- 
sländigen (nicht regimentirken) Bataillone — ausschließlich 
der Pionier-Bataillone") —, der Unteroffizierschulen, der 
Unteroffizier= Vorschulen, der Feldartillerie, und der Fuß- 
arlilleric-Schießschule sowie der Luftschiffer-Abtheilung, des 
Chefs der Versuchs-Kompagnie der Artillerie-Prüfungs-Kom- 
mission sowie der Kommandeure der Landwehrbezirke I. II, 
III und 1V Berline); 
der Auditeure und der Militär. Gerichts-Aktuare mil Aus- 
nahme des Gouvernements= und des Garnison-Ruditeurs, 
sowie des Militär-Gerichts-Aktuars in Berlin““); 
der Korps-Generalärzle, der Oberärzte und der Assistenzärzte 
bei den Sanitälsämtern, der Generaloberärzte, der Garnison- 
ärzte mit Ausnahme der in Berlin und Potsdam'“), der 
Chefärzte des 1. und 2. Garnisonlazareths in Berlin, sowie 
der Korps- Stabsapolheker und der Garnisonopolheker: 
der Mililär-Oberpfarrer, der Divisions- und der Garnison- 
pfarrer, der Divisions, und der Garnisonküster mil Ausnahme 
der Garnisoupfarrer und der Garnisonküster in Berlin.-“) 
  
Bei Pfändung des Dienst- 
einkommens der dei den Pio- 
nier-Bataillonen befindlichen 
Olsiziere hot die Zunellung an 
das Kriegsministerium (siehe 
isd. Nr. V) zu ersolgen, ebenso 
der à& ku auilo der 
#ld. Nr. II, Ill und W ge- 
horen. 
*) Beireffs der Komman--- 
deurr der tt ienter-Boteilen 
siehe 10d. 
*#% Wegen der Komman-- 
deur#e der übrigen Landwehr- 
bezirke gilt lsd. Nr. VI. 
**“) Wegen des Gouverne- 
ments- und Garnison-Rudi- 
leurs sowie des Militär-Ge- 
richis - M#tuars in Berlin, 
serner wegen der Garnison- 
A#zte in Verlin und Potsdam, 
wegen der Garnisonpsarr#e# 
und der Garnisonküster in 
dam siehe IId. Nr. III.