Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundfünfzigster Jahrgang. 1898. (59)

139#8 7“ 
84) Für theilweise oder gänzliche Ansrottung des Kehlkopfes 30—200 4u 
835) Für Eröffnung des Schlundes oder der Speiseröhre 30— 100 4.e 
86) Für Operation des Empyems durch Schniit 20—100 A4. 
87) Für Eröffnung des oberflächlichen Verschlusses des Afters, der Harnröhre, 
der Schamspalte . ..)»00t- 
88) Für Eröffnung tieserer Verschlũsse des Mostdarms, der Harnröhre, der Scheide, 
des Gebärmuttermundes .152- 100 ab. 
89) Für Operalionen an inneren Organen der Bauchhöhle .50 300 A. 
90) Für Zurückbringung eines beweglichen Bruches oder eines Mastdarmvorfalles 
3—10 4 
9#1) Für Zurückbringung eines eingeklemmten Bruches 10—50 4. 
92) Für Oneration eines eingeklemmten Bruches oder Radikaloperation eines 
Bruches oder Anlegung eines künstlichen Afters oder Operation eincs wider- 
natürlichen Asterr 30—100 4 
93) Für Operation der Mostdarmsisel oder des 222 oder von Hä- 
morrhoidalkuoten 10—50 4. 
94) Für Ausrottung des Mastdarms ’ 0—200 (4 4 
95) Für Katheterismus der Harnblase beim Manne 3—15 40. 
96) Für denselben bei der Frau . l--—).u-. 
97) Werden die Operationen zu 95 und 5 cängere geit wiederholl ausgeführt, 
so ist für die drei ersten Male der volle Sat, für die - die Hälfie 
zu berechnen, jedoch nicht unter 1 1. 
98) Für Operation der Phimose oder Prophinose .... 5——20 Jl-. 
W)Fisrsnknkkbrtthnnqanaraphnnofk.......1-—6.4h. 
100)··5nkdcnVatmohrctmlnntt.. ...... 10—60..-(l-· 
101) Für Operation einer Harnröhrenssstel. 15—100 4u 4 
102) Für Absetzung des Penis 15—40 4. 
103) Für Spiegelung der Blase als selbständige Operation d5#·— 20 4. 
104) Für Ausspülung der Blase desgleichen 2—5 4l. 
105) Für den Steinschnitt oder Irtrümmerug des Steins 77 * oder meh- 
reren Sihnugenrn) . ..-.100.us. 
100) Für Operation des Ulntaderbruchs ....... Al. 
107) Für Heftpflaster· Einwiclelung des Hodens... I5 4. 
108) Far die Schnittoperation des Wasserbruch . *ll — 
Furkt. Schwarzb.-Rudolsl. Gesetztammlung I.IX.
	        
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