so 1398
150) Für unblutige Erweiterung des Muttermundes 1 Pi 3—–10 4.4
! 51) Für blutige Erweiterung des Muttermundeess . 5 40 4t.
52) Für Naht alter Mutterhalsrisee 15—50 40.
3 Für Ausschabung der Gebärmutterhöhle.. I0 50 4A0.
154) Für theilweise Eutfernung der Gebärmutter 20—100 4Au
155) Für gänzliche Eutsernung der Gebärmutter 50—300 4
156) Für Untersuchung einer mmhee 3—10 40.
Gerlchtsärztliche, sanftäto= und medizinalpoligelliche Verrichtungen.
157) Für die Abwartung eines Termins, einschließlich der während derselben vor-
genommenen Untersuchungen und erstalteten mündlichen Inaachtu-
a) bis zur Dauer von drei Stunden 6 40.,
b) für jede weitere ganze oder angefangene Sumde Nz2 4
Die Berechuung geschieht von dem Zeitpunkte an, zu welchem der Sachver-
ständige geladen ist.
Bei mehrtägigen Verhandlungen werden die Gebühren für jeden Tag be-
sonders berechnet.
156) Für die äußere Besichligung einer menschlichen Leiche ohne Sektion 6 K.
159) Für den Bericht darüber 3 4Al.
160) Für die änsiere Besichtigung und Oeffumg (Settion) einer mensch-
lichen Leiche 12 40.
und, wenn die Leiche bereits is in Fäuluß, übergenangen ist. 4.
161) Für das Obduktionsprotokoll . d
AnmerkuinJstdanuIapcnzu 155 bis 22 isi bie Gebühr den
Termin eingeschlossen.
162) Für jede Untersuchung des körperlichen Zustandes einer Person 1—5 40.
163) Für jede Untersuchung des geistigen Zustandes einer Person 3—56 410.
164) Für die Untersuchung aufgefundener einzelner Theile von menschlichen *
thierischen Körpern (Knochen, Nachgeburt u. s. w.) 2—4 4.
165) Für die mikroskopische Untersuchung von Haaren, Flecken aüer. 4%
Pflanzen u. s. w. .. 3—6 4.
166) Für die Untersuchung verdächtiger Nahrungsmittel, Oenuhmitt, ½
gegenstände u. s. v. 1—3 41s.
Anmerkung: Sind in ben Fällen zi 164 bis 166 mehrere Gegenstände