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15) Für die Anfertigung einer Plalte aus Kautschuk für künstlichen Zahnersatz
8—10 .
16) Für Reparaturen einer solchen Platte die Hälfte.
17) Für jeden an derselben Platte befestigten 9an. 4—10 M.
Für Blockzähne mehr um ie 2—5 4.
18) Für Klammern oder Einlagen aus Edelmetall zur Vefestigung oder Ver-
stärkung einer Kautschukplalle. .. 5—10 Al.
19) Für Anfertigung einer Zahnersatplatte aus Edelmetan- wird w dem Metall-
werth berechnet . 20—30 44.
20) Für jeden an einer solchen Plaite zif. 19) ** Zahn irsn 5 Al.
21) Für Ausetzen eines Stiftzahnes . 6—15 Al.
22) Für Federn nebst Federträgern aus Vold an einem # Gebiß l )-—30.tt
Der Preis für die Anfertignng von Obturaloren, von Schienenverbänden
bei Kieferbrüchen, von Apparaten zum Zweck der Rechtstellung schief stehender
Zähne oder anderen zahntechnischen Apparaten, sowie für Kronen= oder
Brücken-Arbeiten bleibt der freien Vereinbarung überlassen.
D. Gebühren für approbirte Thierärzte.
1) Für die erste Untersuchung eines kranken Thieres im Hause des Thierarztes
mit oder ohne Verorduungen . 0),75——2 4.
2) Für jede solgende Untersuchung in derselben Krankheit 0,50—1 4l.
3) Bei gleichzeitiger Untersuchung mehrerer an derselben Krankheit leidenden
Thiere desselben Besipers, für das zweite und jedes folgende Thier 0,50—1 4.
4) Für den ersten Besuch bei einem kranken Thiere am Wohnorte des Thier-
arztes, einschlieslich der Untersuchung und Verorduungen 1—3 4.
5) Für jeden folgenden Besuch im Verlaufe derselben Krankheit 1—2 40.
6) Bei gleichzeitiger Untersuchung und Behandlung mehrerer demselben Besitzer
gehörenden und auf demselben Gehöft befindlichen kranken Thiere:
für das zweite und jedes folgende Thier P00,50—1 41l.
7) Jür die schriftliche VBerathuig eines Thierbesibers wegen eines oder mehrerer
kranken Thiere 1—3 4.
8) Fir die Behandlung. eines traulen Thieres im Hause des ir, aus-
schließlich der Verpflegung, für jeden Tag 3 40.