Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

L 1899 
3. In Spalte 3 sind der Gegenstand des Unternehmens und die darauf sich 
beziehenden Aenderungen anzugeben. 
4. In Spalte 4, die nur bei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht zur 
Ausfüllung kommen kann, sind die Höhe der Haftsumme und im Falle des § 134 
des Genossenschaftsgesepes die höchste Zahl der Geschäftsantheile aufzunehmen, auf 
welche ein Genosse sich betheiligen kann. Eine Erhöhung oder Herabsehung der 
Haftsumme ist gleichfalls hier einzutragen. 
5. In Spalte 5 sind die Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter 
unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Verufs und Wohnorts einzu- 
tragen. Ebendort und in gleicher Weise sind die Liquidatoren unter der Bezeich- 
nung als solche einzutragen. 
6. In Spalte 6 sind einzutragen: 
a) das Datum des Statuts; 
b) die Form, in welcher die von der Genossenschaft ausgehenden Bekannt- 
machungen erfolgen, sowie die öffentlichen Blätter, in welche dieselben 
aufzunehmen sind: 
o) die Zeitdauer der Genossenschaft, falls dieselbe auf eine bestimmte Zeit 
beschränkt ist: 
4) das Geschäftsjahr, falls es, abgesehen von dem ersten, auf ein mit dem 
Kalenderjahre nicht zusammenfallendes Jahr oder auf eine kürzere Dauer 
als auf ein Jahr, bemessen ist: 
e) die etwaige Bestimmung des Statuts über die Form, in welcher der Vor- 
stand seine Willenserklärung kund giebt und für die Genossenschaft zeichnet, 
sowie die bei der Bestellung von Liquidatoren getroffene Bestimmung über 
die Form der Willenserklärung und die Zeichnung (8 20 Abs. 3 der Be- 
kanntmachung vom 1. Juli 1899), desgleichen etwaige Aenderungen dieser 
. Bestimmungen; 
) jede Aenderung in den Personen des Vorstandes oder der Liquidatoren 
sowie die Beendigung der Vertretungsbefugniß des Vorstandes oder der 
Liquidatoren. 
Ferner ist in Spalte 6 einzutragen jede Aenderung des Statuts (68 16, und 17 
der Bekauntmachung vom 1. Juli 1899), soweit sie nicht die in den Spalten 2 
bis 4 eingetragenen Angaben betrifft. 
Jeder Eintragung in Spalte 6 ist derjenige kleine lateinische Buchstabe voran-
	        
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