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von Mark und dergl.) zu berechnen sind, wird jede angefangene Maszeinheit für
voll gerechnet.
5 38.
Punien: Wird in Vormundschaftssachen eine der in diesem Abschnitte bezeichneten Ent-
scheidungen erforderlich, so steht, salls ein Familienrath bestellt ist, die Entschei-
dung dem Vorsipenden desselben zu.
Zweiter Abschnikt.
Gerichtliche Urkunden.
8 30.
Einlelulge Für die gerichtliche Beurkundung einseitiger Erklärungen und einseitiger Ver-
— Al undé wird, soweit nicht besondere Ansätze in diesem Gesetze vorgesehen sind, die
irdge. in dem Tarife A bestimmte Gebũhr erhoben.
8 40.
## Für die Beurkundung gegenseitiger Verträge kommt die doppelte Gebühr des
ertraͤgt. .
Tarifs A in Ansatz.
Eheverträge gelten für den Gebührenansaß stets als gegenseitige Verträge.
8 41.
Wird zwecks Schließung eines gegenseitigen Vertrags zunächst der Antrag
beurkundet, so werden hierfür fünfzehn Zehntheile der in dem Tarise A bestimm-
ten Gebühr erhoben. Für die Beurkundung der Annahme des Antrags werden
weitere fünf Zehntheile der in dem Tarise A bestimmten Gebühr erhoben.
* 42.
*—— Nur fünf Zehntheile der im Tarif A bestimmten Gebühr werden erhoben:
E r 1. für die Beurkundung der Anträge, Bewilligungen und sonstigen Erklä-
rungen, welche den Erwerb oder den Verlust des Eigenthums an Grund-
stücken oder die Begründung, Uebertragung, Belastung, Aenderung oder
Aufhebung eines Rechtes an einem Grundstücke oder eines Rechtes an