Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

1899 
83. 
Bierdruckapparate, bei welchen zur Erzeugung der Druckluft Luft- 
pumpen dienen, müssen den folgenden Bestimmungen entsprechen: 
. Die Bierdruckapparate müssen in einem hinreichend großen und reinlich ge- 
. 
haltenen, von dem Schankraum und von solchen Räumen, welche zu Haus- 
haltungs= und Lagerzwecken dienen, durch dichte Wände abgetrennten, mit 
undurchlässigem Boden versehenen Gelasse aufgestellt werden. 
Die zum Druck zu benutende Luft muß aus dem Freien, mindestens 3 m 
hoch über dem Erdboden und von einer Stelle entnommen werden, an welcher 
eine Vernnreinigung derselben durch Dünste aus Aborten, Pissoirs, Dünger- 
und Müllgruben, durch die Luft geöffneter Räume, welche zum Anfenthalt 
von Menschen oder Thieren dienen oder durch lagernde organische Stoffe bezw. 
verdunstende Mineralstoffe nicht erfolgen kann. 
Die äußere Mündung des usitetuulsruh's soll von solchen Aulagen 
und Orten mindestens 5 m entfernt sei 
. Zum Zweck der Reinigung der Luft ist vi zunfer Mündung des Luftleitungs- 
— 
rohrs durch einen Trichter mit Siebplatte, Drahigaze oder dergl. verschlossen 
zu halten. In biesem Trichter ist Salicylwatte der Art zu legen, daß 
durch dieselbe die Luft streichen muß, ehe sie in die Luftpumpe gelangt. 
Die Watte ist stets in reinem und trockenem Zustande zu erhalten und 
daher in Zwischenräumen von 14 Tagen, außerdem aber so oft, als dieselbe 
eine schmußige Farbe anzunehmen beginnt, zu erneuern. 
Statt durch die vorstehend beschriebene Filtrireinrichtung kann die Reini- 
gung der Luft auch durch einen zwischen Luftpumpe und Luftkessel anzu- 
bringenden, mit frischem Wasser gefüllten Gaswaschapparat bewirkt werden. 
Derselbe muß von Glas sein, täglich eine neue Füllung mit frischem Wasser 
erhalten und wöchentlich ein Mal mit Sodalauge ausgespült werden. 
Abgesehen von vorstehenden Einrichtungen zur Reinigung der Luft ist die 
äußere Mündung des Luftleitungsrohres jedenfalls auch noch durch ein Schutz- 
dach, eine Schutzhaube oder in anderer zweckentsprechender Weise gegen den 
Zutritt von Regen, Staub und dergl. möglichst zu verwahren. 
Das Luftleitungsrohr muß mindestens 13 mm Durchmesser haben. 
Zwischen der Lustpumpe und dem Luftkessel muß ein Gefäß (Oelfänger) 
eingeschaltet sein, welches das von der Pumpe elwa fortgeführte Schmieröl
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.