Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

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auffüngt und entweder das Ablassen desselben mittelst eines am tiefst gelegenen 
Punkte angebrachten Hahns ermöglicht oder zum bequemen Oeffnen und Reinigen 
eingerichtet sein soll. 
Die Beseitigung des angesammelten Schmieröls hat nach Bedarf zu erfolgen. 
. Im Spundansatze ist ein Ventil (Nückschlagsventil) anzubriugen, durch 
welches das Eindringen des Bieres aus dem Faß in das Luftleitungsrohr 
wirksam verhindert wird. 
Zwischen diesem Rückschlagventil und dem Luftkessel ist ein vollkommen 
durchsichtiger Bierfang aus Glas von mindestens 5 am lichter Weite ein- 
zuschalten, welcher gestattet, ein Versagen des Ventils festzustellen. 
Sobald sich Bier im Bierfang zeigt, ist der Lustkessel baldmöglichst, jeden- 
falls aber innerhalb der nächsten 21 Stunden zu öffnen und zu reinigen 
und das schadhafte Rückschlagsventil in Ordnung zu bringen. 
Die Oessuung und Reinigung des Luftkessels kann unterbleiben, wenn der 
Bierfang so eingerichtet ist, daß der Eintritt von Biertheilen durch denselben 
nach dem Lustkessel unmöglich erscheint oder wenn durch Oeffnungen am 
Luftkessel, welche mit Glasscheiben versehen sind, die Reinheit desselben, 
namentlich auch am Boden, von außen gesehen und fesigestellt werden kann. 
Abgesehen von dem vorstehend erwähnten Zweck der Reinigung ist der 
Luftkessel mindestens monatlich ein Mal gründlich zu reinigen. 
. Der Luftkessel muß daher so konstruirt sein, daß er in seinem Innern jeder- 
zeit geprüft und mittelst einer am Boden oder in der Nähe desselben ange- 
brachten ausreichend großen, verschließbaren Oessnung einer Reinigung unter- 
zogen werden kann. 
Außerdem muß sich an dem Laftkessel ein Sicherheitsventil befinden, 
welches bei Ueberdruck von 2 Atmosphären sich öffnet und wirksam verhindert, 
daß in dem Luftkessel ein höherer Druck erzeugt werden kann. Das Ventil 
muß so eingerichtet sein, daß von unbefugter Seite eine größere Belastung 
oder ein Festklemmen desselben nicht herbeigeführt werden kann. 
. -Zur Regulirung des Druckes muß sich sowohl an der Ausschankstelle, 
für den Schänker sichtbar, als auch am Luftkessel und am Reduktions= 
apparat ein Druckmesser (Manometer) befinden, welcher erkennen läßt, wie 
stark der Druck innerhalb der Leitung ist. 
Im Gebrauche darf der Druck 17. Atmosphären (Ueberdruck) nicht über- 
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