Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

1 
S# 
— 
# 
S 
*i 
27. 
8. 
29. 
2 
2 
30. 
31. 
32. 
33. 
36. 
37. 
88. 
34. 
1899 
.Wandergewerbescheine zum Gewerbebetrieb im 
Umherziehen, welche ausgestellt werden in Ge- 
mäßheit der Bestimmungen im § 55 der Ge- 
werbeordnung 
. Für Ausdehnung eines Wandergeworbescheines 
auf einen andern Bezirk nach § 60 Absatz 2 der 
Gewerbeordnung 
5. Legitimationsscheine und Legitimationstarten in 
Gemäßheit der §& 43 und 44 a der Gewerbe- 
ordnung 
z. Für Befreinngen nicht besonders erwähnter Ari 
Für Erlaubnißertheilung: 
zu lotteriemäßigen Ausspielungen. 
zu Grundstückstheilungen oder Holzrodungen · 
zur Abhaltung öffentlicher Schießfeste, sowie zur 
öffentlichen Aufführung heatralischer und d ahn- 
licher Vorstellungen 
Für Verpflichtung: 
eines Apothekers . 
eines Administrators einer Ahpoihele . 
eines Feldmessers oder Wortschtdert . 
sonstiger Personen . 
Für die Ausfertigung: 
a) eines Jagdpasses 
6) eines Tagesjagdpasses 
5. eines Reisepasses auf jedes Jahr 
Bei Verlängerung eines ases 
einer Paßkarte 
eines Leichenpasses 
Für eine Legalisirnng: 
a) durch das Ministerium 
b) durch eine untere Verwaltungsbehörde 
367 
1 Mk. 
1 Mk. 
1 Mk. 50 PfFag. 
5 Mk. bis 100 Mk. 
2 Mk. bis 500 Mk. 
3 Mk. bis 100 Mk. 
2 Mk. bis 15 Mk. 
20 Mk. 
10 Mk. 
10 Mk. 
2 Mk. bis 10 Mk. 
12 Mk. 
1 Mk. 
1 Mk. 
2 Mk. bis 10 Mk. 
1 Mk. 50 Uig. 
1 Mk. 
Für die Genehmigung einer Schenkung oder einer Zuwendung von 
Todeswegen an eine juristische Person (Art. 30 des #usführungs- 
Farhl. Schwarzb.-Nudolst. Gesetsammlung I.X.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.