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stellung zu unlerbleiben, wenn sie nicht auf der Aufschriftseite des Briefes besonders
verlangt ist. Am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers sind zuzustellende Briefe
von der Bestellung nicht auszuschließen.
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Die Zustellung erfolgt an den bezeichneten Empfänger in Person. Verienen on
Handell es sich um eine Zustellung an einen Unterossizier oder Geweinen 3usilung 4
des aktiven Heeres oder der aktiven Marine, so muß die Zustellung an den Chefaleigen
der zunächst vorgesetzten Kommandobehörde (Chef der Kompagnie, Eskadron, o).
Batterie u. s. w.) erfolgen. Zu den Unteroffizieren gehören in dieser Beziehung
auch die Feldwebel, Wachtmeister und die ihnen gleich= oder nachstehenden
Avancirten.
Die Zustellung an eine Behörde, Gemeinde oder Korporation sowie an Aktien-
gesellschaften, eingetragene Genossenschaften und andere Vereine, die als solche klagen
oder verklagt werden können, erfolgt an deren gesebliche Vertreter oder Vorsteher.
Sind mehrere gesetzliche Vertreter oder Vorsteher vorhanden, so genügt die Zu-
siellung an einen derselben.
Briese, die an Eheleute gemeinschaftlich gerichtet sind, sind so zuzustellen, wie
wenn sie an den Ehemann allein gerichtet wären. Leben die Ehelente getrennt,
so sind jedoch solche Briefe als unbestellbar zu behandeln.
Ist über das Vermögen des bezeichneten Empfängers das Konkursverfahren
erössnel und vom Konkursgerichte die Aushändigung der für den Gemeinschuldner
eingehenden Briefe an den Konkursverwalter angeordnet (§ 121 der Konkurs-
ordunng), so sind die für den Gemeinschuldner bestimmten Briefe mit Zustellungs-
urkunde als unbestellbar zu behandel.
Briefe mil Zustellungsurkunde, die an verstorbene Personen gerichtet sind,
sind siets als unbestellbar zu behandeln.
Inm Uecbrigen ist die Zustellung, die an den bezeichneten Empfänger in Person
nicht erfolgen kann, nach den folgenden Bestimmungen an eine andere Person oder
durch Niederlegung bei einer Behörde zu bewirken.
ö56. Zustellungen
Soll die Zustellung an einen Gewerbetreibenden erfolgen, der ein besonderes on —
Geschäftslokal hat, so hat sich der bestellende Bote der Regel nach zunächst in krdde