Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

00 1399 
DLustellung für gewöhnliche Källe. 
Zustellungsurkunde 
über die Sustellung eines mit dem Dienstsiegel verschlossenen, mit folgender 
Aufschrift versehenen Briefes: 
Geschäfts-Nr. An 
Zormular 2. 
    
Slerbel ein boermule mr 
Justellungsurkunde. 
Vereinsachte Sunsnl#ne. 
Den m—N— Brief habe ich 
heule h 
1ot en esee selbst — in der Wohnung — übergeben. 
Jofäf. 2. da ich den Abressalen selbsi in der Wohnung nicht augetrojjen habe, d 
clld, #u) dem zu seiner Familic gehörigen erwachsenen Ha Wgemessen 3unusdh 
· de Ehefrau — Sohne ochter 
übrrgeben. 
b) de in der Familie dienenden erwachsenen » bk 
I 3. der Enpfänger dr oe verweigerle — und derselbe hier weder eine Wohnung 
nenthschäils — 
so bate i Brief am Ort c I Enstrllnnq snknckqklann 
Zaan da ich den Adressaten selbst in der Womnn nicht angetrossen 4b auch die Zustellung 
anu einen Hausgenossen oder an eine dienende Person nicht möglich war, 
de in demselben Hause wolsnenden Bauew rih — Verm miether — naulich 
vesche zur Annahine bereit war, siberg 
.—— 5. n ich den Adressaten selbst in der Wohnung ii W 1 habe, und die Zustellung 
% weder an einen —— noch an eine dieneude Person, noch an den Hauswirth oder 
ereeher pdnn 
8 r Vciaschreiberei des Amlogerichts zu Hiedergelegt. 
i der Postanstalt iedergelcgl. 
bei dem Gemeinde-Vorsleher zu niedergelegt. 
bei dem Polizei-Vorsteher zu niedergelcgt. 
Die Niederlegung ist bekaunt Arnal durch einc an der Thür der Wohnuig 7r Adressalen 
eine 
besestigte schristliche Anzcige — sowic durch mündliche Miltheilung an ##n Nachbarn. 
elnen . 
einen zweiten Nachbar war nicht #ihumlcch. 
Den Tag der Zustellung habe ich auf dem Umschlage des zugestellten Briefes vermerkt. 
, den 190 
Die Velaunlmachung an 
Gerichtsdiener.
	        
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