1900 -
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
2. Stück vom Jahre 1900.
V V. Ministerial-Bekanntmachung
vom 2. Jannar 1900,
betreffend die Entwerthung und Vernichtung der Marken bei der Inva-
lidenversicherung und die Einrichtung der Unittungskarten bei derselben.
Die Bekanntmachungen des Herrn Reichskanzlers vom 9. und 10.November 1899,
die Eutwerthung und Vernichtung der Marken bei der Invalidenversicherung und die
Einrichtung der Quittungskarten bei derselben betressend, — Seite 665 ff. des Reichs-
geseublattes — werden nachstehend zur Kenntuiß aller Betheiligten gebracht und
dazu hiermit Folgendes vrrordnet:
Die mit der Ausstellung und dem Umtausch der Onittungskarten beauftragten
Stellen — vergl. 1) der Ministerial-Verordnung vom 10. Dezember 1899
(Ges.= Samml. S. 209) und den durch Bekanntmachung vom 3. Dezember 1890
veröffentlichten Beschlus, der Thüringischen Versicherungsanstalt vom 28. November
1890 (Ges. Samml. S. 137) haben siber die von ihnen ausgestellten Quillungs-
larten für Selbstversicherung (Formular 1) besondere Listen zu führen, aus welchen
der Name und Geburtatag des Versicherien sowie die Nummer seiner Quitlungs=
karte ersichtlich ist.
Diese Listen müssen ferner die laufende Nummer der eingetragenen Namen
enthalten und sind mit dem Schluß jedes Kalenderjahres abzuschließen.
Zur Verlängerung der Gülligkeitsdauer der Qnittungskarten für versicherungs-
pflichtige Personen nach Maßgabe der Zisser 4 der nachstehenden Bekanntmachung
Fä##stl. Schwarzb.--Rudolst Gesetzammtung 1.XI. 2
u#eben in Budolstadt am I. Jannar 1900.