Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

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V. Für Kinder im Alter von mehr als vier Jahren wird das volle Personen- 
geld erhoben. Nimmt jedoch eine Familie einen der abgeschlossenen Wagenräume 
oder auch nur eine Sitzbank ganz ein, so kann sie ein Kind bis zum Alter von 
zehn Jahren unentgeltlich und zwei Kinder bis zu diesem Alter für das einfache 
Personengeld mitnehmen, wenn sie sich mit den Kindern auf die von ihr bezahlten 
Sitplätze beschränkt. Diese Vergünstigung kann nur für den Hauptwagen unbe- 
dingt, für den Beiwagen nur insoweit zugestanden werden, als auf die Beibehaltung 
der ursprünglichen Plätze zu rechnen ist. 
8 65. 
tu I. Das Personengeld wird erstattet, wenn die Postanstalt die durch die An- 
nahme des Reisenden eingegangene Verbindlichkeit ohne dessen Verschulden nicht 
erfüllen kann. Die Erstattung von Personengeld soll auch dann zulässig sein, wenn 
der Reisende an der Benutzung der Post verhindert ist und die Erstattung min- 
destens 15 Minuten vor dem plammäßigen Abgange der Post beantragt. 
II. Die Erstattung erfolgt gegen Rückgabe des Fahrscheins und gegen Onittung 
mit dem Betrage des Personengeldes für die noch nicht zurückgelegte Strecke. 
8 56. 
sese r Die Reisenden müssen vor dem Posthaus oder an den soust dazu bestimmten 
der Abrelse. Stellen den Wagen besteigen und sich dort zu der im Fahrschein angegebenen Ab- 
gangszeit zur Abreise bereit halten, auch den Fahrschein zum Ausweise bei sich 
führen, widrigensalls sie es sich selbst beizumessen haben, wenn ihre Ausschließung 
von der Mit= oder Weiterreise erfolgt und sie des bezahlten Personengeldes ver- 
lustig gehen. Das Reisegepäck wird in solchem Falle bis zu der Postanstalt 
befördert, auf welche der Fahrschein lautet, und dort aufbewahrt, bis die zurück- 
gebliebene Person darüber Bestimmung getroffen hat. 
857. 
— I. Die Ordnung der Plätze im Hauptwagen ergiebt sich aus den Nummern 
über den Sißpläten. 
II. In den Beiwagen werden zuerst die Eckplätze des Vorderraums, dann die 
Eckplätze der Vorderbank und der Rückbank des Mittelraums und zuletzt in der- 
selben Reihenfolge die Mittelplätze besetzt.
	        
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