Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 221 
Formular II. 
Impfschein. 
Impfbezirr Impfliste Nr. 
......... ,gebokenden......l...,wukdeam......1... 
zum«..MaleohaeC-kfolqgeintpft. 
Die Impfung muß im nächsten Jahre wiederholt werden. 
N. N., 
Arzt (Impfarzt). 
Rückseite 
(wie bei Formular I.) 
Bemerkung. Das Formular II. kommt für alle diejenigen Fälle zur Anwendung, in denen 
die Impfung wegen Ersolglosigkeit wiederholt werden muß (5 3 des Impfge- 
sehes), und zwar sowohl bei der ersten Impfung (8 1 Zisser 1 des Impsge- 
setzes), als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung, § 1 Ziffer 2 des Impf- 
gesebes) 
Je nachdem die Impfung zum ersten oder zweiten Male vorgenommen 
war, ist zwischen den Worten zum ... Male“ das Wort „ersten“- oder 
ezweiten“ einzuschalten.
	        
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