1900 325
JFormular V.
Bemerkungen.
I. In die Liste für Erstimpfungen sind aufzunehmen:
I. die aus der vorjöhrigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, in Spalle 25
derselben vermerkien Erstimpfspflichtigen:
2. sämmtliche während des vorhergeheuden Kalenderjahres geborenen und am Schlusse
desselben im Jumpfbezirke lebenden Kinder, gleichviel ob dieselben während des vor-
hergehenden Kalenderjahres bereils geimpft worden sind oder nicht;
3. die während des laufenden Kalenderjahres aus anderen Impfbezirken zugczogenen
und als noch nicht mit Erfolg geimpft überwiesenen, im vorhergehenden Kalender-
jahre geborenen Kinder.
. In Spalle 8 ist einzutragen:
1. bei Impfung mit Thierlumphe ist der Name derjenigen Anstalt oder derjenigen
Privatperson einzutragen, von welcher die Lymphe bezogen wurde;
2. bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname
des Abimpflinges;
3. bei Impfung mil aufbewahrter Menscheulymphe der Name derjenigen Anstalt,
oder desjenigen Impfarzles, von weschem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der
eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem Zuslande gebrauchte Lymphe von einem
einzelnen Kinde eutnommen, so ist der Name dieses Kindes einzutragen; hatte er
sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name
des Impfarzies selbst in diese Spalte einzutragen.
I. In der Spalte 25 sind zu vermerken:
I. alle nicht zur Nachschaon vorgestellten und daher in Spalte 15 mil „Nein“ ver
zeichneien Kinder;
alle zum 1. und 2. Male aber nicht zum 3. Male ohne Erfolg geimpften Kinder
(entnehmbar aus den Spalten 6 und 16);
k olle auf Grund ärzllichen Zeugnisses zurückgeslellten (Spalte 23) sowie alle nicht
auffubanr (Spalte 20) oder der Impfung vorschriftswidrig entzogenen (Spalte 24)
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IV. “ mnn hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur
regelmäßigen Entwicklung gekommen ist.
Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg schon die Bilbung von Kunöschen be-
ziehungsweise Bläschen an den Impfsstellen.
Farst. Schwarzb.-Rudolst. Gesetztammlung I.Xl. 49