Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

1901 1 
Zablungospflicht. 
§ 1. 
Die Beiträge werden in gleicher Weise wie Krankenkassenbeiträge von dem 
Arbeitgeber eingezogen: es hat aber die Verechnung stets nach vollen Wochen 
beiträgen zu erfolgen. 
Der Beitrag ist zum vollen Betrag von demjenigen Arbeitgeber zu ent- 
richten, welcher einen Versicherten im Laufe einer Woche beschäftigt hat (Gesetz § 140 
Abs. 1). 
Hat ein Versicherter im Laufe einer Woche bei mehreren Arbeitgebern ge- 
arbeitet, so hat derjenige, bei welchem der Versicherte zuerst gearbeitet hat, den 
vollen Wochenbeitrag zu entrichten (Gesetz § 140 Abs. 2). Als Aufangstag der 
Woche (Arbeitswoche) gilt der Montag (Gesetz § 30 Abs. 1). 
Ist ein Versicherter bei Beginn einer Woche erwerbslos und krikt erst im 
Laufe der Woche in eine versicherungspflichtige Beschäftigung ein, so hat der be- 
tressende Arbeitgeber, auch wenn er den Versicherten nur einen Tag oder einen 
Theil eines Tages beschäftigt, den vollen Wochenbeitrag zu zahlen. 
Zranbheit und MNilitärdiensl. 
8 5. 
Als Beitragswochen werden, ohne daß Beiträge entrichtet zu werden brauchen, 
diejenigen vollen Wochen (vom Montag bie Sonntag gerechuet) in Anrechnung 
gebracht, bwäbtn deren Versicherte 
behufs Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens-, Mobilmachungs= oder 
Kriegszeiten zum Heere oder zur Marine eingezogen gewesen sind, 
2. in Mobilmachungs= oder Kriegszeiten freiwillig militärische Dienst- 
leistungen verrichtet haben, 
3. wegen bescheinigter, mit zeitweiser Erwerbsunfähigkeit verbundener Krank- 
heit au der Fortsetung ihrer Berufsthätigkeit verhindert gewesen sind. 
Diese Anrechuung erfolgt jedoch nur bei solchen Persouen, welche vor den 
in Rede siehenden Zeiten berufsmäßig eine die Versicherungspflicht begründende Be- 
schäftigung nicht lediglich vorübergehend aufgenommen haben. 
Die an eine Krankheit sich anschließende Genesungszeit wird der Krankhrit 
hleichgeachtet. Dasselbe gilt von einem regelmäsig verlaufenden Wochenbette für
	        
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