Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

1901 20 
Juge 4# 
Rrankheitsbescheinigung. 
#31 des Invalidenversicherungsgesetzes.) 
D (Name) in (Wohnort) geboren 
im Jahrre (Geburtson) Kreis (Verwallungsbezirk) 
(Milglied der unterzeichneten Krankenkasse), war vom 
bis zum . krank und erwerbsunfähig. 
Der Erkrankte hatte sich die Krankheit weder vorsätzlich noch bei Begehung eines durch 
strasgerichtliches Urtheil sestgestellten Verbrechens oder durch schuldhafte Betheiligung bei 
Schlägereien oder Ranfhändeln oder durch Trunksälligkeit zugczogen; er war vor Beginn der 
Krankheil der Invalidenversicherungspflicht unterworfen und hatie berufsmäßig und nicht lediglich 
vorübergehend Lohnarbeit verrichtet. 
, den 
Der Parstand der Krankenhasse. 
(I. S.)
	        
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