Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

1901 53 
stätigung von den Regierungen als genehmigt angesehen und aufrecht 
erhalten werden sollen. 
Der Vertrag wurde hierauf, der zur Zeitersparniß getroffenen Verabredung 
gemäß, in einer Ausfertigung, welche für den Gesammtverein im Königlich 
Preußischen Geheimen Staatsarchiv aufbewahrt werden soll, von den Bevollmäch- 
tigten ums rrichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten Abdrücke 
preußischerseits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten der übrigen 
Vereinsstaaten zugestellt werden. 
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß es den Hohen vertrag- 
schließenden Theilen überlassen bleibe, wie bereits früher in ähnlichen Fällen ge- 
schehen, eine solche Form der Bestätigung zu wählen, wodurch der Gegenstand 
der lebteren ohne vollständige Einrückung der Vertragsartikel hinlänglich genau 
bezeichnet wird, wurde auch dieses Protokoll in einer Ausfertigung nach geschehener 
Verlesung unterzeichnet und von den Königlich preußischen Bevollmächtigten, unter 
dem Vorbehalt der alsbaldigen Mittheilung beglaubigter Abdrücke an die übrigen 
Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, behufs der weiteren Beförderung an das 
Königliche Geheime Staatsarchiv in Empfang genommen. 
G. w. o. 
(gez.) FKrhrc. Johannes. Slevogt. Hiehmann. v. Borries. Schmidl. 
GCuddre. v. Holleben. Cammann. Vorn.
	        
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