1901 53
stätigung von den Regierungen als genehmigt angesehen und aufrecht
erhalten werden sollen.
Der Vertrag wurde hierauf, der zur Zeitersparniß getroffenen Verabredung
gemäß, in einer Ausfertigung, welche für den Gesammtverein im Königlich
Preußischen Geheimen Staatsarchiv aufbewahrt werden soll, von den Bevollmäch-
tigten ums rrichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten Abdrücke
preußischerseits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten der übrigen
Vereinsstaaten zugestellt werden.
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß es den Hohen vertrag-
schließenden Theilen überlassen bleibe, wie bereits früher in ähnlichen Fällen ge-
schehen, eine solche Form der Bestätigung zu wählen, wodurch der Gegenstand
der lebteren ohne vollständige Einrückung der Vertragsartikel hinlänglich genau
bezeichnet wird, wurde auch dieses Protokoll in einer Ausfertigung nach geschehener
Verlesung unterzeichnet und von den Königlich preußischen Bevollmächtigten, unter
dem Vorbehalt der alsbaldigen Mittheilung beglaubigter Abdrücke an die übrigen
Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, behufs der weiteren Beförderung an das
Königliche Geheime Staatsarchiv in Empfang genommen.
G. w. o.
(gez.) FKrhrc. Johannes. Slevogt. Hiehmann. v. Borries. Schmidl.
GCuddre. v. Holleben. Cammann. Vorn.