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Angabe der Person des Zahlenden, der Leistung, für welche, und des
Tages, an welchem gezahlt wurde, zu verzeichnen.
Auch Naturalien und sonstige Werthgegenstände, welche für Besorgung
des Geschäfts geleistet wurden, sind, und zwar in Geld geschätzt, hier
einzutragen. Werden eingezahlte Kostenvorschüsse später ganz oder theilweise
zurückgegeben oder gegen Forderungen an Gebühren, Vergütungen und
dergleichen aufgerechnet, so ist hierüber in Spalte 9 unter Angabe des
Datums Eintrag zu machen.
Ju Spalte 9 ist auf die über die Erledigung des Austrags elwa geführten
Akten oder besonderen Bücher (5+ 13) unter Angabe des Aklenhestes beziehungs-
weise der Buchseite zu verweisen.
#t
& 13.
Sofern zum Zwecke der Erledigung der einzelnen Anfträge besondere Akten
geführt oder die aus Anlaß der Aufträge vorgenommenen Geschäftshandlungen
außer in dem Geschäftsbuche (§ 11) noch in besonderen Büchern (Hauptbuch,
Kassebuch, Kopierbuch) verzeichnet werden, so ist in die Akten, beziehungsweise in
das besondere Buch eine Verweisung auf die laufende Nummer aufzunehmen, unter
welcher der Auftrag im Geschäftsbuch eingetragen ist.
Die einlaufenden Geschäftsbriese, die von den auslaufenden Geschäftobriesen
zurückbehaltenen Ur= und Abschriften, letztere soweit sie nicht einen Vestandtheil
des Kopierbuches bilden, ferner Qnittungen, Postscheine und sonstige Schriftstücke,
die sich auf die Erledigung der angenommenen Austräge beziehen, sind, soweit sie
nicht dem Auftraggeber verabfolgt werden, aktenmäßig geheftet mindestens fünf
Jahre lang von dem vollständigen Abschlusse der Geschäftsanftrags an aufzubewahren.
Die gleiche Aufbewahrungspflicht gilt hinsichtlich der außer dem Geschäftsbuche
geführten besonderen Bücher.
8& 14.
Gelder, Werthpapierc, sonstige Wenhiegen, jowie Urkunden und andere wichtige
Schriftstücke, welche von den in 8 11 bezeichneten Personen aus Aulaß des Auftrags
in Empfang genommen werden, müssen, sofern sie nicht dem Berechtigten sofort zu
verabsolgen oder nach einer von dem Berechtigten getrossenen Verfügung anderweit
äu hinterlegen sind, in einem besonderen Umschlag oder Packet, welches mit dem