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gesandt, welche nach Prüfung derselben Anweisung zur Erstattung der Beträge
aus den bereitesten Mitteln der General-Kriegskasse ertheilt.
Etwaige während der Mobilmachung erforderliche Vorschüsse werden den be-
theiligten Fürstlichen Kassen auf Anfordern von der General-Kriegskasse geleistet.
8 28.
Grundsäßlich ist jede Aushebungskommission verpflichtet, die auf den Aus-
hebungsbezirk ansgeworfenen Pferde wirklich aufzubringen.
Von Störungen und Stockungen des Aushebungsgeschäfts, soweit sie nicht.
durch Anordnungen der Aushebungskommission beseitigt werden können, ist dem
Generalkommando und dem Ministerium telegraphische Meldung zu erslatten.
Sollte sich wider Erwarten im Verlaufe der Aushebung ergeben, daß seit der
letzten Vormusterung die Zahl der kriegsbrauchbaren Pferde so zurückgegangen ist,
daß die geforderte Zahl auch unter Heranziehung der zunächst nicht zur Aushebung
befohlenen kriegsbrauchbaren Pferde voraussichtlich nicht aufgebracht werden kann,
so hat die Kommission dem Generalkommando und dem Ministerium unter Augabe
des bei jeder Klasse wahrscheinlich eintretenden Ausfalls telegraphisch Meldung zu
erstatten.
Das Generalkommando im Einvernehmen mit dem Ministerium veranlaßt die
sofortige Gestellung des Ausfalls aus anderen Bezirken des Pferde-Gestellungsbezirkes.
Die Beendigung des Aushebungsgeschäfts ist von der Aushebungskommission
au das Generalkommando und das Ministerinm mit dem Hinzufügen zu melden,
wieviel kriegsbrauchbare Pferde der verschiedenen Klassen noch in dem Bezirk vor-
handen sind (siehe § 19).
8 209.
Sofern die ausgehobenen Pferde eines Bezirkes wegen nachträglich erkannter
Untanglichkeit eines Theiles derselben das Kontingent nicht decken, sind zunächst
die 3 Proz. Zuschlag heranzuziehen und bei deren Unzulänglichkeit die übrigen
bereits als kriegsbrauchbar anerkaunten Pferde.
Für den Fall, daß die Aushebungskommission bereits auseinandergegangen
sein sollte, hebt der Landrath oder dessen Stellvertreter allein unter Zuziehung
eines Thierarztes und der drei Taxatoren die erforderlichen Pferde aus, läßt sie
abschäyen und den Truppentheilen zuführen.