Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

1902 116 
Aulage 4 Gu 88 5 u. 13). 
Kreis: —□J 
Verzeichniß 
der 
in vorhandenen Pferde 
(Vorführungsliste) 
Musterungejahr 10 
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses bescheinigl: 
Datum. Gemeindevorstand, (Vorstand des Gutsbezirks). 
— 
. Die Spalten 1, 2, 8 und 7 sind von dem Gemeindevorstand oder Vorstand des Guts- 
bezirls, die Spallen 4, 5 und 6 von dem Kommissar oder unter dessen Verantwortung 
auszufüllen. 
Farbe und Abgeichen sind so anzugeben, daß die Pferde daraufhin wiederzuerkennen sind. 
Die Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Musterung mitzubringen. Die in denfelben 
als „vorübergehend kriegsunbrauchbar“ bezeichneten Pferde sind vorzuführen. 
Nach Eingang der Auszüge seilens der Landräthe (& 13) sind die vom Gemeindevorstand 2c. 
zur Aushebung im Mobilmachungssall bestimmten Pferde umseitig durch Unterstreichen 
kenntlich zu machen (§ 18). 
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