Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

118 
1902 
Anlage B (#u &# 5 u. 18). 
(Die Täselchen sind aus eiwa 5 
Beskimmungstäfelchen. 
mm starker Strohpappe, Karton oder dergl. — für die ein- 
zelnen Pferdeklassen verschiedensorbig — herzustellen und zum Anbinden an der Halster mit 
entsprechender Einrichlung zu versehen.) 
Die Farbe der Tafel ist (auf beiden Seiten): 
weiß: für Reitpferde I, 
gelb: „ „ II, 
hellroth: „ Zugpferde I, Stangen-, 
dunkelroth: „ 9 J, 
hellblau: II. Stangen-, 
dunkelblau: „ „ II, Vorder., 
grün: , besonders schwere Zugpferde. 
Die Tafeln enthalten auf beiden Seiken nur die ihrer Farbe entsprechende Bezeichnung. 
1 
G. B. gelbe Tafel): 
Reitpferd II. 
elwa 15 cm 
  
  
Gemcinde- 
Siegel 
  
(3. B. gelbe Tosel) 
     
  
1 
- 
Reitpferd II . 
“ 
— 
  
  
Die Täfelchen werden beim Vorführen zur Muslerung oder Aushebung an dem linken 
Backenstück der Halster befestigt. 
–.
	        
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