Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

136 1902 
Anlage J Cu § 20). 
r. 
des Pferde-Aushebungs-Nationals 
oder 
des Fahrzeug-Verzeichnisses. 
Unerkenntniß. 
Daß dnnnnn .. . . .. 
zur Armee-Mobilmachnnnnn . . . . . .. 
EIIII erd 
von Farbe und Abzeichen 
von Geschlecht 
Gröhe . . ... Centimeter 
.= Alter .. Jahren 
Fahrzeuge 
Geschirre nebst Zubehör 
heute abgeliefert hat, wofür demselben der Taxwert von. 4 geschrieben: 
Mark, gegen Ablieferung dieses Anerkenntnisses und auf nach- 
stehende Ouittung zu zahlen ist, bescheinigt. 
den tkden 19 
Der Eivil-Aushebungs-Kommissar. 
(Stempel des 
Londraths.) 
Uuittung. 
Vorstehende zgeschriebbben Mark, habe ich 
aus dri Kasse ... .. baar 
und richtig erhalten und quittire hiermit. 
.......... den...tca........·19... 
(Unterschrist des Empfängere.) 
Anmerkung. Nichts Gültiges ist zu durchstreichen.
	        
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